Nicht alle abweichenden Ultraschallbefunde sind von gravierendem Krankheitswert. Insbesondere bei sogenannte Softmarkern während des differenzierten Organschalls (z.B. white spots in den kindlichen Herzkammern, dezente kindliche Nierenbeckenerweiterungen u. ä. ) ist vor eventuell risikoreicheren Konsequenzen (Punktionen) eine differenzierte Zweitbeurteilung sinnvoll.